"Nach Anhören der Beteiligten wird hiermit die abhängige Kirchengemeinde (=Abhängiges Rektorat) St. Joseph auf Thomasberg im Verband der Mutterpfarre St. Pankratius zu Oberpleis errichtet. Die neue Kirchengemeinde ist der südwestliche Teil der Pfarre, von dieser geschieden durch die Bundesautobahn, mit der Einschränkung, daß die Höfe Keth und Kippenhohn mit ihrem westlich von der Autobahn gelegenen Grundeigentum nicht in das Rektorat einbezogen sind.
Aus dem Eigentum der Pfarre St. Pankratius werden hiermit folgende Vermögensstücke der Kirchengemeinde St. Joseph als Eigentum zugewiesen:
1. Die Grundstücke, auf dem das Gotteshaus und das Rektoratsgebäude stehen.
2. Das Inventar der St. Joseph-Kirche.
Für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde St. Joseph ist ein eigener Kirchenvorstand zu bilden.
Die Rechte und Pflichten des Pfarr-Rektors ergeben sich aus den Dekreten Nr. 183 bis Nr. 194 der Kölner Diözesansynode des Jahres 1937.
Die vorliegende Urkunde tritt am 1. April 1953 in Kraft. Köln, den 15. Dezember 1952.
Der Erzbischof von Köln: (Siegel) gez. Jos. Kard. Frings
Genehmigung
Die nach der Urkunde des Herrn Erzbischofs von Köln vom 15. Dezember 1952 ausgesprochene Errichtung der abhängigen Kirchengemeinde St. Joseph auf Thomasberg im Verband der Mutterpfarre St. Pankratius zu Oberpleis wird auf Grund der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erlaß vom 6. März 1953 - I G 90 - 02 - erteilten Ermächtigung hiermit von Staatswegen genehmigt und in Vollzug gesetzt. Köln, den 20. März 1953
Der Regierungspräsident (Siegel) gez. Dr. Warsch
Vorstehende Urkunden über die Errichtung des Rektorats Thomasberg bringe ich hiermit allen Pfarrangehörigen zur Kenntnis.
„Der neuen Kirchengemeinde, ihrem Seelsorger und allen ihren Mitgliedern wünschen wir im Namen Seiner Eminenz, des Hochwürdigsten Herrn Kardinals und Erzbischofs, ein reiches Maß Göttlichen Segens."
Diesem Glückwunsch unseres Hochwürdigsten Herrn Generalvikars schließe ich mich von ganzem Herzen an.
H. Wichert, Pfarrer |