Der Brunnen wurde 1836/1837 von den Ackersleuten zu Hartenberg, Bernard Kumpel, Wilhelm Weiler, Johann Körfer, Wilhelm Körfer, Ferdinand Klein, Johann Weber und Konrad Röttchen gebaut. Der Brunnenbau war den Beteiligten so wichtig, dass sie die Anfangsbuchstaben ihrer Namen auf einem Balken verewigten, der früher über der Brunnenabdeckung lag.

Er ist jetzt an einem Nebengebäude des Hofes Bellinghausen in Hartenberg eingelassen. Der Brunnen hat einen Durchmesser von 2 Metern und ist über 50 Meter tief. Im Jahre 1912 wurde Hartenberg an das Versorgungsnetz des Wasserleitungsvereins für Kuxenberg und Umgegend angeschlossen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Schacht mit einer Betonplatte abgedeckt und der Aufbau entfernt. Willi Joliet
DOKUMENT 1
Bereinigungsurkunde über den Bau und Instandhaltung, von den unten näher bezeichneten Einwohnern verfertigt am Wasserbrunnen.
Im Jahr eintausendachthundertdreißig und sieben erbauten die namentlichen Einwohner zu Hartenberg, Gemeinde Oberpleis, Kreis Sieg, Regierungsbezirk Köln, einen Wasserbrunnen auf dem Grund des Wilhelm Weiler und seiner Ehefrau Anna Christina Klein, an die Scheune des Wilhelm Körfer hierselbst.
Der Brunnen erstreckt sich zu einhundertsechzig Fuß kölnisch Maß Tiefe. Sämtliche Kosten, Material und Arbeit wurden berechnet zu hundertfünfzig …..
Bei der Vor-Einigung über den Bau des Wasserbrunnens erklärt der Wilhelm Weiler und seine Ehefrau Anna Christine Klein den Grund, worauf der Brunnen steht, an die Eigentümer des Brunnens zu verschenken. Der Brunnen wurde angelegt im Jahre eintausendachthundertdreißig und sechs, den neunten Dezember, verfertigt den 20. Juni eintausendachthundertdreißig und sieben von Bernhard Kümpel, Wilhelm Weiler, Johann Körfer, Wilhelm Körfer, Ferdinand Klein, Johann Weber und Conrad Röttgen, Ackersleute zu Hartenberg.
Verordnung über das Erben und Verkaufen des Brunnens- und Wasserrechtes.
Von jedem Manne erben das Brunnenrecht alle Kinder, welche hier im Orte ihre Wohnung nehmen. Die aber in ein anderes Dorf verziehen, haben nicht das Recht, ihren Anteil an dem Brunnen zu verkaufen, es sei denn, dass einer ohne Erben sei und sein ganzes Vermögen verkaufte. Dem ist es gestattet, seinen Anteil an dem Brunnen mit zu verkaufen. Da nun dieser Brunnen genauer Aufsicht und immer kleiner Reparatur bedürftig, so haben wir für gut befunden, einen Aufseher darüber anzustellen, der für kleine Reparaturbedürfnisse Sorge trägt, und wenn große Reparatur von Nöten ist, so hat derselbe sich an die Eigentümer zu wenden, und es wird ihm eine Gemeinde zur Hilfeleistung beigegeben, um einzukaufen und in Rechnung zu bringen. Mit dem ersten Januar jeden Jahres gibt er sein Amt an einen anderen ab und so erfolgt das reihenweise bis zu Letzten.
So übernimmt der Bernard Kümpel die Aufsicht für das Jahr eintausendachthundertundvierzig, Johann Weber für eintausendachthundertvierzig und eins, Ferdinand Klein eintausendachthundertvierzig und zwei, Wilhelm Körfer eintausendachthundertvierzig und drei, Johann Körfer den letzten Teil der Aufsicht, Peter Joseph Reuter für eintausendachthundertvierzig und fünf, Conrad Röttgen eintausendachthundertvierzig und sechs usw. wieder zum Ersten über.
Da wir nun darüber einig geworden sind, die Reparatur und Instandhaltung des Brunnens gemeinschaftlich zu tragen, so dass einer wie der der andere in der Reparatur gleich, recht und gemeinschaftlich die Kosten tragen wolle, und dass keiner sich in der Reparatur weigern solle und wolle, widrigenfalls wenn über die Hälfte der Beteiligten eine Reparatur für notwendig halten, die übrigen daran gebunden sind. Sollte dennoch der eine oder der andere sich widerspenstig zeigen, so verliert er sein Recht Wasser zu schöpfen bis zur geleisteten Zahlung.
Das Zulassen und Ausstoßen von Wasserschöpfen auf Mietzins bleibt …. untersagt. Es muss daher die ganze Gemeinde in Anspruch genommen werden und wenigstens die Hälfte darüber einig sein.
Also sind diese Briefe siebenfach gleichlautend ausgefertigt und von allen Eigentümern unterzeichnet worden.
Ferdinand Kümpel Wilhelm Weiler und Anna Johann Staiber Christina Klein erklären sich Ferdinand Klein durch ihre Unterschrift obiger Wilhelm Körfer Beschenkung eingestanden zu haben. Joseph Reuter Wilhelm Weiler Wilhelm Weiler Anna Christina Klein Conrad Röttgen
So geschehen, Hartenberg den 18ten Januar 1840
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DOKUMENT 2
Pflichten des Aufsehers
Der Aufseher sorgt für gehörige Ordnung und Verpflegung des Brunnens. Das Tau, welches sich durch Feuchtigkeit von der Kette trennen könnte, hat eine gehörige Festigkeit zu halten. Die eisernen Bolzen im Drehbaum hat er in gehöriger Schmiere zu halten und überhaupt jeden Unfug zu stören, wozu ihm von allen Gehör zuteil werden soll. Am Anfang jeden Jahres empfängt er den Mietzins, welcher auf dieses Jahr zur Begünstigung dem Andreas Klein, Tagelöhner, und der Maria Katharina Klein, Tagelöhnerin zu Hartenberg, erster zu 10 Sgr. jährlich und letzterer 5 Sgr. zahlen soll, welcher Termin jedes Mal auf den 1ten Januar festgelegt ist, widrigenfalls die Zahlung im ersten halben Monat erfolgt, so wird ihnen die Begünstigung des Wasserschöpfens ganz untersagt. Der Aufseher wendet die 15 Sgr. für die kleine Reparatur an und sollte der Mietzins sich durch andere vergrößern oder ganz unterbleiben, so hat die Gemeinde (Gemeinschaft) darüber zu entscheiden . . . . nach Bewilligung . . . So ist dieser Schein jedes Mal dem neuen Aufseher zu übertragen.
So geschehen Hartenberg, den 18. Januar 1840
Von den jetzigen Eigentümer genehmigt und unterschrieben J. Ferd. Bellinghausen, Theodor Weiler, Wilhelm Müller, Peter Klein, Ferdinand Klein
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